Über Anträgen an den Rat versuchen wir für die Gemeinde zu gestalten. Durch diese möchten wir Verbesserungen für alle Bürgerinnen und Bürger erreichen.
Gerne können sie uns auch über den Kontaktbereich ihre Wünsche und Vorschläge für Verbesserungen in unserer Gemeinde mitteilen.
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Kleine Wohneinheiten sind besonders gefragt. Es bedarf neuer Konzepte. Um den Bedarf sachgerechter Beurteilen zu können, haben wir beantragt den Bedarf abzufragen.
Nachfolgenden Antrag haben wir daher an den Rat gestellt:
Der Rat möge folgendes beschließen;
Die Verwaltung führt eine Bedarfsanalyse zur Abfrage des Bedarfs an alternativen Wohnformen für bezahlbares Wohnen durch.
Begründung:
Der Bedarf an Wohnraum und vor allem an bezahlbarem Wohnen ist in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Somit wurde am 02. Juli 2019 der „Masterplan Wohnen“ vom Rat der Gemeinde Niederkrüchten beschlossen. Dieser Plan sieht unter anderem vor, „kleinteiligen Wohnraum“ zu schaffen. Daher sollte auch die Möglichkeit bestehen, den Bürgerinnen und Bürgern eine „alternative Wohnform“ anzubieten.
Das Wohnen in sogenannten Minihäusern, „alternative Wohnform“, erfreut sich zunehmend der Beliebtheit bei immer mehr Menschen, vornehmlich bei Singles (junge und alte Menschen) oder Zwei-Personenhaushalten, da sich das Leben auf kleinerem Raum einfacher gestalten lässt. Außerdem besteht die Möglichkeit, möglichst ressourcenschonend und ökologisch zu bauen, da die Größe des Minihauses überschaubar ist und somit Materialverbrauch und Baukosten gesenkt werden.
Sogenannte Minihäuser (Tiny-Houses, sowohl mobil als auch stationär nutzbar, oder auch Small-Houses) haben in der Regel eine maximale Wohnfläche von 15 bis 50 Quadratmetern. Die Baukosten können je nach Größe und Ausstattung zwischen 15.000,00 € und 70.000,00 € betragen, so dass sie zu einem erschwinglicheren Preis, im Gegensatz zu Einfamilienhäusern, erworben werden können.
Durch Ihre Größe beanspruchen die Minihäuser nur eine sehr kleine Grundstücksfläche von ca. 200 qm. Zudem können sie mit wenigen Ressourcen errichtet werden und versiegeln nur wenig Fläche. Auf bestimmte Zeit können somit auch Baulücken gefüllt werden.
Mögliche Durchführung der Abfrage:
Der "Masterplan Wohnen" wurde am 02. Juli 2019 vom Rat beschlossen und hat den Stand von April 2019. Das geplante Energie- und Gewerbegebiet ist darin unzureichend bis gar nicht berücksichtigt. Informationen zum "Masterplan Wohnen" sind im Internetauftritt der Gemeinde Niederkrüchten unter https://www.niederkruechten.de/leben-niederkruechten/planen-bauen-leben/masterplan-wohnen zu finden.
Um auch zukünftig mit diesem Instrument die Belange der Gemeinde und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sachgerecht beurteilen und umsetzen zu können, muss der Plan regelmäßig fortgeschrieben werden. Mit alten Daten lässt sich keine zukunftsorientierte Planung gestalten. Gerade die mit der Entwicklung des Energie- und Gewerbeparkes einhergehenden Veränderungen müssen erarbeitet werden, damit frühzeitig auf diese veränderten Bedürfnisse die Planungen angegangen werden. Daher hat die SPD Niederkrüchten die Fortschreibung und Weiterentwicklung des bewährten Instruments "Masterplan Wohnen" beantragt.
die SPD - Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung:
Ziel ist eine schnelle Anbindung der Gemeinde Niederkrüchten an das Netz der Eisenbahn sowie die Erweiterung der Fahrzeiten des ÖPNV. Die Verwaltung wird beauftragt, schnelle Anbindungen von zentralen Haltestellen in der Gemeinde Niederkrüchten zum Bf Arsbeck zu erarbeiten.
Begründung:
die SPD-Fraktion stellt den Antrag, in Abstimmung mit dem Kreis Viersen, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Teilstück der Kreisstraße K9 zwischen den Ortsteilen Boscherhausen und Elmpt (siehe dem Antrag beigefügte Bilder) auf 50 km/h vorzunehmen.
Begründung:
Weiterlesen: Geschwindikeitsreduzierung auf der K9 Höhe Gewerbegebiet Dam





