Ein Thema, das viele Menschen gerne aufschieben, stand jetzt im Mittelpunkt eines gut besuchten Informationsabends im Pfarrheim St. Laurentius, die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Im Rahmen der Reihe: „SPD trifft …“ haben wir damit ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen aufgegriffen. Bereits im Vorfeld war das Interesse groß und auch am Abend selbst zeigte sich das Pfarrheim gut gefüllt.
Mit dem Referenten Andreas Krämer hatte die Veranstaltung einen ausgewiesenen Kenner des Themas gewonnen. Er verstand es, die komplexe Materie verständlich und vor allem praxisnah zu vermitteln. Anhand konkreter Beispiele aus seinem beruflichen Alltag verdeutlichte Krämer, wie schnell Menschen in Situationen geraten können, in denen sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, sei es durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. Genau hier setzt die Vorsorgevollmacht an.

Unser Ratsmitglied Ina Anyanwu interviewte nach einleitenden Vorten des Ortsvereinsvorsitzenden Marco Goertz den Referenten und sorgte damit fürr eine lockere Darstellung des umfangreichnen Themenfeldes.
V wie Vollmacht – und V wie Vertrauen
Ein zentraler Gedanke, der im Laufe des Abends immer wieder aufkam, war, eine Vorsorgevollmacht basiert auf Vertrauen. Wer eine Person bevollmächtigt, überträgt ihr weitreichende Entscheidungsbefugnisse wie etwa in finanziellen Angelegenheiten oder bei gesundheitlichen Fragen. Deshalb sei es entscheidend, eine Person auszuwählen, die nicht nur geeignet, sondern auch absolut vertrauenswürdig ist.
Gleichzeitig empfahl Krämer, zusätzlich einen zweiten Bevollmächtigten zu benennen. Dies könne insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der erste Bevollmächtigte verhindert ist oder selbst in eine Notlage gerät. Eheleute oder Partner sind oft gemeinsam unterwegs und bedürfen beide im Falle eines Unfalls Hilfe. Wenn dann beide gehindert sind, ist ein weiterer Bevollmächtigter dringend notwendig. Durch mehrere Bevollmächtigte werde sichergestellt, dass im Ernstfall handlungsfähige Strukturen bestehen.
Patientenverfügung als wichtige Ergänzung
Neben der Vorsorgevollmacht ist auch eine Patientenverfügung ein weiteres Instrument der Vorsorge. Während die Vollmacht regelt, wer vertretungsberechtigt ist und entscheidet, legt die Patientenverfügung fest, wie entschieden werden soll, etwa in Bezug auf medizinische Maßnahmen am Lebensende. Beide Instrumente greifen ineinander und bieten gemeinsam ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Im Rahmen der Veranstaltung verwies Krämer zudem auf die offiziellen Broschüren des Bundesministeriums der Justiz sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese bieten fundierte und rechtssichere Informationen sowie praktische Hilfestellungen für die Erstellung entsprechender Dokumente. Diese konnten während der Veranstaltung eingesehen und mitgenommen werden. Weiter haben wir eine Seite mit Informationsquellen bereitgestellt, die nicht nur zu den Vordrucken verlinkt. Weitere Links zu den Betreuungsbehörden und auch Betreuungsvereinen runden die Informationen ab.
Frühzeitig vorsorgen schafft Sicherheit
Die wichtigste Botschaft des Abends lautet, Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung. Wer frühzeitig handelt, entlastet nicht nur seine Angehörigen, sondern stellt auch sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.
Der gut besuchte Abend zeigte deutlich, wie groß der Informationsbedarf in der Bevölkerung ist und wie wichtig es ist, offen über Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu sprechen. Tragen sie die Informationen weiter, damit immer mehr Menschen ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen können, auch wenn sie es in der Situation nicht mehr selbst äußern können.





