Ortsvereinsvorsitzender Marco Goertz konnte viele Vereinsvorstände und IT-Verantwortliche in der Gaststätte "Kapelle an der Heiden" begrüßen. Der Saal war voll und die Anwesenden gespannt auf die Informationen.

Marco Goertz und Referent  Rechtsanwalt HahnDer SPD Ortsverband Niederkrüchten konnte als Referenten den Genossen und Rechtsanwalt Steffebn Hahn gewinnen. Dieser führte dann versiert in das Thema ein und erläuterte die wichtigen und neuen Punkte der DSGVO. Hier wurde vor allem auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass die Vereine analysieren sollten, wo von Ihnen welche Daten im Vereinsleben erhoben werden. Mit diesem Wissen können dann auch die Anforderungen der DSGVO gemeistert werden.

Viele Punkte, so musste auch Rechtsanwalt Hahn eingestehen, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar und werden in Zukunft durch Gerichte oder den Gesetzgeber geklärt werden. Hier konnte er dann nur seine rechtliche Einschätzung der Sachlage darlegen. Die Vereinsvorstände nutzten die Zeit nach dem informativen Vortrag für viele Fragen zu ihren Problemen. Hier wurde klar, das die DSGVO bei vielen Unsicherheiten und Ängste vor persönlichen Haftungen hervorgerufen hat. Hier war die Einschätzung von Rechtsanwalt Hahn aber, dass diese Ängste wohl zumeist unbegründet sind. Wichtig sei es den Aspekt Datenschutz im Verein im Auge zu haben. Zum bisherigen deutschen Datenschutzrecht habe sich nicht so viel verändert, wie man bei der gefühlten Hysterie meinen möchte. Vor allem die Rechte der Bürger auf ihre Datensouveränität sei wichtig, bedinge aber auch, um diesen Schutz ausreichend zu gewährleisten, das die Anforderungen an die Dokumentation über den Umgang mit Daten korrekt erfolgen. Das in einem Verfahren gegen einen bekannten Suchmaschinenbetreiber durch die Gerichte entwickelte Recht auf "Vergessenwerden" ist nunmehr in der DSGVO festgeschrieben, was sicher ein Fortschritt für jeden Einzelnen ist. Von vielen Vorständen wurden Fragen vor allem zu den Themen, wann brauche ich eine Einwilligung, Wie muss diese Einwilligung aussehen, was ist mit Bildern die veröffentlicht werden, gestellt. Rechtsanwalt Hahn versuchte hier, soweit in der kürze überhaupt möglich, seine rechtliche Einschätzung darzulegen.

Am Ende der Veranstaltung verließen die Vereinsvorstände beruhigter den Saal. Der letzte Beitrag eines Vereinsvorstands brachte dies in etwa so auf den Punkt: Wir Deutschen neigen dazu die Dinge übergenau zu nehmen und daher auch dazu schon im Vorfeld Dinge zu befürchten, die so nicht umgesetzt werden sollten und werden. Warten wir ruhig ab, welche Anforderungen die DSGVO wirklich an uns stellen wird.

Marco Goertz bedankte sich beim Referenten Rechtsanwalt Steffen Hahn auch im Namen der Anwesenden für den kompetenten Vortrag.